Das Frauenwahlrecht wurde in der Schweiz 1971 auf Bundesebene eingeführt, weil politische Macht lange ausschliesslich bei Männern lag, direkte Demokratie Veränderungen verlangsamte und föderale Strukturen kantonale Sonderwege erlaubten. Die Auswirkungen waren tiefgreifend: Politik, Gesellschaft und Rechtsstaat wurden nachhaltiger, repräsentativer und vielfältiger.

Die Schweiz tat sich schwer mit der politischen Gleichstellung der Frauen. Während viele Länder bereits nach dem Ersten Weltkrieg voranschritten, dauerte es hierzulande bis 1971. Der Weg dorthin war geprägt von Engagement, Rückschlägen und hartnäckigem Widerstand – aber auch von mutigen Pionierinnen und stetigem Druck aus der Gesellschaft.

Erst der gesellschaftliche Wandel nach dem Zweiten Weltkrieg, internationaler Druck und jahrzehntelanges Engagement von Frauenorganisationen führten zum Durchbruch. Wie es dazu kam und was sich dadurch verändert hat, zeigt dieser Überblick.

Die wichtigsten Schritte auf dem Weg dorthin:

  • Erste Forderungen nach politischer Gleichstellung tauchten bereits im 19. Jahrhundert auf
  • 1959 scheiterte das Frauenstimmrecht noch an der Urne
  • 1971 brachte die nationale Volksabstimmung den Durchbruch
  • Der letzte Kanton setzte das Frauenstimmrecht erst 1991 um
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Und los geht's

Die Anfänge der Frauenstimmrechtsbewegung in der Schweiz

Erste Forderungen im 19. Jahrhundert

Die Wurzeln des Frauenstimmrechts in der Schweiz reichen weiter zurück, als oft angenommen wird. Bereits 1868, im Rahmen der Totalrevision der Zürcher Kantonsverfassung, forderten einzelne Frauen öffentlich politische Rechte. Besonders mutig war dieser Schritt, weil Frauen damals rechtlich kaum als politische Subjekte galten.

Eine der frühesten und wichtigsten Stimmen war Meta von Salis, Historikerin und Publizistin. Sie argumentierte in den 1880er-Jahren, dass Frauen als steuerzahlende Bürgerinnen ein Recht auf politische Mitsprache hätten. Ihre Texte sorgten für Aufsehen, stiessen aber auch auf massiven Widerstand. Frauenstimmrecht galt vielen als Angriff auf die „natürliche Ordnung“.

Einen juristischen Ansatz verfolgte Emilie Kempin-Spyri. 1887 reichte sie beim Bundesgericht eine staatsrechtliche Beschwerde ein und argumentierte, dass der Begriff „Schweizer“ in der Bundesverfassung auch Frauen einschliessen müsse. Das Gericht wies die Beschwerde zurück 

Pionierinnen und frühe Organisationen

Um 1900 verlagerte sich der Kampf vom individuellen Engagement hin zu organisierten Strukturen. Frauen erkannten, dass politische Rechte nur kollektiv durchsetzbar waren.

1909 wurde der Schweizerischer Verband für Frauenstimmrecht gegründet. Er entwickelte sich zur zentralen Dachorganisation der Bewegung und koordinierte Kampagnen, Petitionen und Aufklärungsarbeit in der ganzen Schweiz. Ziel war nicht nur das Stimmrecht, sondern die volle staatsbürgerliche Gleichstellung.

Eine Schlüsselfigur dieser Phase war Helene von Mülinen, Mitbegründerin des Verbands. Sie setzte sich für einen sachlichen, argumentativ starken Auftritt ein und suchte bewusst den Dialog mit Politik und Behörden – auch wenn dieser oft einseitig blieb.

Parallel engagierten sich Frauen aus der Arbeiterbewegung. Sozialdemokratinnen wie Clara Ragaz verbanden das Frauenstimmrecht mit sozialen Fragen, Friedensarbeit und Bildung. Damit wurde das Thema breiter abgestützt, aber auch politisch stärker polarisiert.

Der Widerstand blieb gross. Besonders in ländlichen Regionen und konservativen Kantonen wurde argumentiert, Politik sei Männersache und Frauen würden durch politische Rechte ihre „natürliche Rolle“ verlieren. Trotzdem wuchs die Bewegung stetig.

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Wer prägte die frühe Frauenstimmrechtsbewegung?

Meta von Salis (1855–1929)
Publizistin und Historikerin, eine der ersten öffentlichen Stimmen für politische Rechte der Frauen.
Emilie Kempin-Spyri (1853–1901)
Erste Juristin der Schweiz, versuchte 1887 das Frauenstimmrecht juristisch durchzusetzen.
Helene von Mülinen (1850–1924)
Mitgründerin des Schweizerischen Verbands für Frauenstimmrecht, strategische Netzwerkerin.
Clara Ragaz (1874–1957)
Sozialistin, Pazifistin und Bildungsaktivistin, verband Frauenrechte mit sozialer Gerechtigkeit.

👉 In unserem Artikel zum Thema findest du diese und weitere prägende Pionierinnen der Schweizer Frauenbewegung genauer aufgelistet.

Wichtige Meilensteine auf dem Weg zum Frauenwahlrecht

Volksabstimmung 1959 – ein Rückschlag mit Langzeitwirkung

Am 1. Februar 1959 kam es erstmals zu einer nationalen Volksabstimmung über das Frauenstimmrecht auf Bundesebene. Stimmberechtigt waren ausschliesslich Männer. 66,9 Prozent der Männer lehnten die Vorlage ab. Nur die Kantone Waadt, Neuenburg und Genf stimmten zu.

Politisch war das Nein ein Schock, gesellschaftlich aber ein Wendepunkt. Die Ablehnung machte sichtbar, wie gross die Kluft zwischen der Schweiz und vielen anderen Demokratien bereits war. International sorgte das Resultat für Unverständnis, besonders weil sich die Schweiz gerne als Vorzeigedemokratie präsentierte.

Gleichzeitig mobilisierte die Abstimmung die Frauenbewegungen stärker als je zuvor. Kurz nach dem Nein führten mehrere Kantone – darunter Waadt (1959) und Neuenburg (1959) – das Frauenstimmrecht auf kantonaler Ebene ein.

Internationale Einflüsse und gesellschaftlicher Wandel

In den 1960er-Jahren wuchs der Druck von aussen spürbar. Länder wie Frankreich (1944), Italien (1946) oder Deutschland (1949) hatten das Frauenwahlrecht längst eingeführt. Selbst Staaten mit vergleichbaren politischen Traditionen waren weiter als die Schweiz.

Besonders heikel wurde die Lage 1968, als die Schweiz der Europäische Menschenrechtskonvention beitreten wollte. Der Ausschluss der Frauen von politischen Rechten stand im klaren Widerspruch zu deren Grundprinzipien. Die Schweiz musste Vorbehalte anbringen – ein diplomatischer Imageschaden.

Parallel veränderte sich die Gesellschaft: Immer mehr Frauen waren erwerbstätig, besuchten Mittelschulen und Universitäten und engagierten sich öffentlich. Die klassische Rollenverteilung verlor an Selbstverständlichkeit. Frauenstreiks, Petitionen und öffentlichkeitswirksame Aktionen machten das Thema unausweichlich.

👉 Mehr zum Thema Schweizer Frauenstreiks am 14.Juni.

Auch innerhalb der Parteien kam Bewegung auf. Teile der FDP, SP und CVP unterstützten das Frauenstimmrecht nun offen. Nicht zuletzt, weil sie erkannten, dass ein weiteres Zögern politisch kaum haltbar war.

 📺 Ein schöner Überblick hierzu:

Durchbruch 1971 – Ja zum Frauenstimmrecht

Am 7. Februar 1971 stimmten die Männer der Schweiz erneut über das Frauenstimmrecht ab – diesmal mit einem klaren Resultat. 65,7 Prozent sagten Ja, sämtliche Kantone mit Ausnahme von Appenzell Innerrhoden nahmen die Vorlage an.

Mit diesem Entscheid erhielten Frauen das aktive und passive Wahlrecht auf Bundesebene. Bereits im Herbst 1971 zogen die ersten Frauen in den Nationalrat ein, darunter Elisabeth Blunschy und Liselotte Spreng.

Zeitleiste: Der Weg zum Frauenstimmrecht

1868Erste Forderungen im Umfeld der Zürcher Verfassungsrevision
1909Gründung des Schweizerischen Verbands für Frauenstimmrecht
1959Nationale Abstimmung scheitert, erste Einführungen auf kantonaler Ebene
1971Einführung des Frauenstimmrechts auf Bundesebene
1990Bundesgerichtsurteil zu Appenzell Innerrhoden
1991Letzte kantonale Umsetzung
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Die letzten Kantone und die vollständige Umsetzung

Föderalismus als Bremsklotz

Mit dem Ja zum Frauenstimmrecht am 7. Februar 1971 war die Sache auf Bundesebene entschieden – kantonal jedoch noch lange nicht. Der Schweizer Föderalismus erlaubte es den Kantonen, über das Frauenstimmrecht auf kantonaler und kommunaler Ebene selbst zu bestimmen. Das führte zu einer Situation, die aus heutiger Sicht widersprüchlich wirkt: Frauen durften national abstimmen, waren aber in einzelnen Kantonen weiterhin von kantonalen und kommunalen Urnengängen ausgeschlossen.

Bereits vor 1971 hatten einige Kantone das Frauenstimmrecht eingeführt, teils sehr früh. Vaud und Neuenburg gingen 1959 voran, unmittelbar nach der gescheiterten nationalen Abstimmung. Genf folgte 1960Basel-Stadt 1966. Diese Kantone standen unter starkem urbanem, politischem und internationalem Einfluss.

Andere Kantone reagierten erst nach dem nationalen Entscheid. In den 1970er-Jahren führten unter anderem Bern (1971)Zürich (1971) und St. Gallen (1972) das Frauenstimmrecht auf kantonaler Ebene ein. Dennoch blieb der Reformprozess zäh, besonders in konservativ geprägten Regionen der Innerschweiz und der Ostschweiz.

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Frühe und späte Kantone im Vergleich

Frühe Einführung (vor 1971):
Waadt (1959)
Neuenburg (1959)
Genf (1960)
Basel-Stadt (1966)
Späte Einführung (nach 1971):
Zürich (1971)
Bern (1971)
St. Gallen (1972)
Appenzell Innerrhoden (1991)

Appenzell Innerrhoden als Sonderfall

Der letzte Kanton, der sich dem Frauenstimmrecht widersetzte, war Appenzell Innerrhoden. Dort wurden politische Entscheidungen traditionell an der Landsgemeinde getroffen – einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel, bei der stimmberechtigte Bürger per Handmehr abstimmen. Frauen waren davon ausgeschlossen.

Mehrere kantonale Abstimmungen scheiterten, zuletzt 1989, als die männlichen Stimmbürger das Frauenstimmrecht erneut ablehnten. Die Argumentation stützte sich stark auf Tradition, Brauchtum und eine enge Auslegung kantonaler Autonomie.

Der Durchbruch kam nicht durch eine Volksabstimmung, sondern durch die Justiz. Am 27. November 1990 entschied das Bundesgericht, dass der Ausschluss der Frauen vom Stimmrecht gegen die in der Bundesverfassung verankerte Gleichstellung verstosse. Der Kanton wurde verpflichtet, Frauen auf kantonaler Ebene zum Stimm- und Wahlrecht zuzulassen.

Damit endete formell eine über 100-jährige politische Auseinandersetzung. Appenzell Innerrhoden war der letzte Ort in Europa, in dem Frauen kein allgemeines Wahlrecht hatten.

Auswirkungen des Frauenwahlrechts auf die Schweizer Gesellschaft

Veränderungen in Politik und Parlament

Mit der Einführung des Frauenstimmrechts am 7. Februar 1971 veränderte sich die Schweizer Politik nachhaltig. Bereits bei den eidgenössischen Wahlen im Oktober 1971 wurden zehn Frauen in den Nationalrat gewählt. Für ein Parlament, das bis dahin ausschliesslich aus Männern bestanden hatte, war das ein markanter Einschnitt.

Eine der prägendsten Figuren dieser Anfangszeit war Elisabeth Blunschy, die 1971 als erste Frau das Nationalratspräsidium übernahm. Sie setzte bewusst auf Sachpolitik und zeigte, dass politische Führung nicht an Geschlechterrollen gebunden ist.

In den folgenden Jahren stieg der Frauenanteil langsam, aber kontinuierlich:

  • 1971: rund 5 Prozent Frauen im Nationalrat
  • 1995: erstmals über 20 Prozent
  • 2019: historischer Sprung auf rund 42 Prozent

Inhaltlich verschoben sich politische Prioritäten. Fragen der rechtlichen Gleichstellung, der sozialen Absicherung, der Bildungspolitik und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf erhielten mehr Aufmerksamkeit.

Gesellschaftlicher Wandel durch politische Mitsprache

Politische Mitsprache stärkte das Selbstverständnis von Frauen als vollwertige Bürgerinnen – mit Rechten, Pflichten und Gestaltungsmacht.

Ein zentrales Beispiel ist die Revision des Eherechts von 1988. Erst dadurch wurde die rechtliche Gleichstellung von Mann und Frau in der Ehe umgesetzt. Der Ehemann verlor seine gesetzliche Vorrangstellung, Frauen konnten ohne Zustimmung des Ehemanns arbeiten und über ihr Einkommen verfügen. Diese Reform wäre ohne den politischen Einfluss von Frauen kaum denkbar gewesen.

Auch der Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung von 1981 markiert einen Wendepunkt. Er verpflichtete Bund und Kantone aktiv zur Förderung der tatsächlichen Gleichstellung. In der Folge entstanden Gleichstellungsstellen, Förderprogramme und rechtliche Grundlagen gegen Diskriminierung.

Im Berufsleben führte das Frauenstimmrecht indirekt zu mehr Sichtbarkeit und politischem Druck. Themen wie gleicher LohnMutterschaftsschutz und Teilzeitarbeit wurden politisch verhandelbar. Der Weg war lang – die Einführung der Mutterschaftsversicherung erfolgte erst 2005 – doch ohne politische Rechte wären diese Debatten kaum geführt worden.

Gedenken und Feierlichkeiten zum 50-jährigen Jubiläum

Rückblick und historische Einordnung

2021 stand in der Schweiz ganz im Zeichen von 50 Jahren Frauenstimmrecht. Der Jahrestag am 7. Februar 2021 wurde landesweit genutzt, um nicht nur den Erfolg von 1971 zu würdigen, sondern auch die lange und oft verdrängte Vorgeschichte sichtbar zu machen.

Eine zentrale Rolle spielte der Bund selbst: Das Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann koordinierte zusammen mit Kantonen und Städten zahlreiche Projekte. Dazu gehörten Wanderausstellungen, Diskussionsveranstaltungen und digitale Dossiers, die den Fokus bewusst auf die Verzögerung legten.

Im Bundeshaus fand eine offizielle Gedenkveranstaltung statt, bei der auch aktuelle Politikerinnen zu Wort kamen. Historische Reden von frühen Parlamentarierinnen wurden neu aufgelegt, darunter jene von Elisabeth Blunschy, die 1971 als eine der ersten Frauen in den Nationalrat gewählt wurde.

👉 Lies mehr zu bedeutenden Frauen der Schweizer Politik im Bundesrat.

Auch Museen beteiligten sich aktiv. Das Historisches Museum Bern zeigte eine viel beachtete Ausstellung zur politischen Unsichtbarkeit von Frauen, ergänzt durch Originaldokumente, Abstimmungsplakate und persönliche Briefe von Aktivistinnen.

Auffällig war der kritische Ton vieler Beiträge: Das Jubiläum wurde nicht als reine Erfolgsgeschichte inszeniert, sondern als Anlass zur Selbstreflexion. Die Frage stand im Raum, warum sich die Schweiz international so lange gegen das Frauenstimmrecht gewehrt hatte.

Offene Fragen und aktuelle Debatten

Das Jubiläumsjahr machte deutlich, dass politische Gleichstellung nicht automatisch zu gesellschaftlicher Gleichstellung führt. Zwar sind Frauen heute wahl- und stimmberechtigt, doch strukturelle Ungleichheiten bestehen weiterhin.

Ein zentrales Thema blieb der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern, der trotz Gleichstellungsgesetz nicht verschwunden ist. Studien und Kampagnen im Jubiläumsjahr zeigten, dass unbezahlte Care-Arbeit nach wie vor mehrheitlich von Frauen geleistet wird – mit direkten Folgen für Karriere und Altersvorsorge.

Auch die politische Repräsentation wurde kritisch beleuchtet. Zwar erreichte der Frauenanteil im Nationalrat 2019 mit rund 42 Prozent einen historischen Höchststand, auf kantonaler und kommunaler Ebene zeigt sich jedoch ein deutlich uneinheitliches Bild. Besonders in Exekutivämtern sind Frauen weiterhin untervertreten.

Mehrere Veranstaltungen griffen zudem eine unbequeme Frage auf: Wer war 1971 eigentlich gemeint, als von „Frauen“ gesprochen wurde? Migrantinnen ohne Schweizer Pass, die heute einen grossen Teil der Bevölkerung ausmachen, sind bis heute von politischen Rechten auf nationaler Ebene ausgeschlossen.

Das Jubiläum von 2021 war damit weniger ein Schlussstrich als ein Spiegel. Es erinnerte daran, dass das Frauenstimmrecht ein Meilenstein war – aber kein Endpunkt. Die Geschichte der politischen Gleichstellung in der Schweiz bleibt offen und in Bewegung.

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Jana Geldner