Am 28. September 2025 war es so weit: Nach Jahren der Diskussion, gescheiterten Vorlagen und datenschutzrechtlichen Debatten stimmte die Schweizer Bevölkerung über das neue E-ID-Gesetz ab und sagte mit 50,4 Prozent Ja. Damit hat die Schweiz den Weg frei gemacht für eine staatlich kontrollierte, freiwillige elektronische Identität. Doch das knappe Resultat zeigt: Das Vertrauen ist da, aber fragil.

Die Debatte war breit geführt: Einerseits steht der Wunsch nach Digitalisierung, Effizienz und moderner Verwaltung im Raum. Andererseits bestehen heftige Sorgen um Datenschutz, persönliche Freiheit und staatliches Vertrauen. Im Folgenden schauen wir uns an, was genau hinter der E-ID steckt, welche Vorteile sie bietet, welche Schattenseiten kritisiert werden, wie es mit dem Datenschutz aussieht und wie die konkrete Anwendung im alltag aussieht.

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Und los geht's

Die Abstimmung 2025: Ein Ja – aber denkbar knapp

Nach dem deutlichen Nein 2021 (64 % dagegen) war die Spannung gross. Diesmal war die Unterstützung breiter: Bundesrat, National- und Ständerat sowie fast alle grossen Parteien (SP, FDP, Mitte, Grüne, GLP, SVP) standen hinter der Vorlage.

Trotzdem fiel das Resultat überraschend knapp aus:
➡️ 50,4 % Ja-Stimmen49,6 % Nein
➡️ Stimmbeteiligung: rund 58 %

Besonders in städtischen Kantonen wie Zürich, Basel-Stadt und Genf überwog die Zustimmung, während ländliche Regionen skeptischer blieben.

 📺 Wieso wurde die Abstimmung überhaupt wiederholt?

Was ist die E-ID?

Die elektronische Identität ist ein digitaler Ausweis, mit dem sich Menschen online sicher und eindeutig ausweisen können – gegenüber Behörden, Banken, Onlineshops oder anderen Diensten. Die Nutzung der E-ID wird über die offizielle swiyu App des Bundes über das Smartphone erfolgen. Diese App ist das zentrale Werkzeug, um die eigene Identität digital zu verwalten, Nachweise zu speichern und sich sicher bei Online-Diensten anzumelden. Wer mehr darüber wissen möchte, wie das System genau funktioniert, findet hier eine ausführliche Erklärung zur Funktionsweise der E-ID mit allen technischen Grundlagen und rechtlichen Hintergründen.

Im Gegensatz zur bisherigen Variante (die 2021 an der Urne scheiterte), soll die neue E-ID vollständig vom Staat herausgegeben und verwaltet werden. Das heisst:

👉 Kein Outsourcing mehr,

👉 keine kommerzielle Nutzung von Daten,

👉 und eine gesetzlich garantierte freiwillige Nutzung.

Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (BGEID), das Bundesrat und Parlament Ende 2024 verabschiedet haben.

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Und los geht's

Vorteile der E-ID: Mehr Komfort, weniger Papier, mehr Sicherheit

Die Befürworter der neuen E-ID sind überzeugt: Sie kann das Leben einfacher machen. Statt Papierkram, Wartezeiten und Behördengängen soll künftig vieles digital, sicher und bequem funktionieren.

Bequem und zeitsparend

Mit der E-ID könnten viele alltägliche Behördengänge oder Verwaltungsvorgänge künftig digital erledigt werden.

Wer heute ein Formular ausfüllen, eine Wohnsitzbestätigung beantragen oder einen Auszug aus dem Strafregister anfordern will, muss oft persönlich erscheinen oder Dokumente per Post verschicken. Mit der E-ID genügt künftig ein sicherer Login: Identität bestätigen, Antrag abschicken – fertig.

Auch Vorgänge wie das Unterzeichnen eines Mietvertrags oder das Eröffnen eines Bankkontos könnten vollständig online erfolgen, ohne Ausdrucke oder Postversand.

Der Staat erhofft sich davon nicht nur Komfort für die Bevölkerung, sondern auch eine massive Entlastung der Verwaltung: Weniger Papier, kürzere Bearbeitungszeiten, geringere Kosten.

Datensparsamkeit und Sicherheit

Die E-ID ist nach dem Prinzip der „Datensparsamkeit“ konzipiert: Es werden nur jene Informationen weitergegeben, die wirklich erforderlich sind.

👉 Ein Beispiel: Wenn du online dein Alter bestätigen musst, wird nicht dein Geburtsdatum oder deine Adresse übermittelt, sondern lediglich die Information, dass du volljährig bist. So bleibt die Kontrolle über persönliche Daten beim Nutzer selbst.

Technisch setzt die E-ID auf moderne Verschlüsselungsverfahren und das Konzept der selbstsouveränen Identität (Self-Sovereign Identity, SSI). Das bedeutet, dass jede Person selbst entscheidet, welche Informationen geteilt werden – und mit wem. Diese Architektur soll Missbrauch und Überwachung verhindern und gleichzeitig die Nachvollziehbarkeit erhöhen, falls etwas schiefgeht.

👉  In unserem Beitrag Datenschutz bei der E-ID Schweiz erklären wir, wie Verschlüsselung, dezentrale Speicherung und Selbstbestimmung zusammenspielen, um maximale Sicherheit zu gewährleisten.

Staatliche Kontrolle und Vertrauen

Ein zentrales Argument für die neue Vorlage ist die staatliche Herausgabe und Verwaltung der E-ID.
Beim ersten E-ID-Gesetz von 2021 sollten private Anbieter wie Banken oder Versicherungen die elektronische Identität ausstellen – das führte zu einem deutlichen Misstrauensvotum in der Bevölkerung.

Nun soll die E-ID vollständig vom Bund betrieben werden. Damit liegt die Verantwortung für die Datensicherheit, die Infrastruktur und die Einhaltung der Datenschutzgesetze beim Staat. Dieses Modell stärkt das Vertrauen, weil es keine kommerziellen Interessen gibt und die Datenhoheit klar geregelt ist.

Der Bund verspricht, dass keine zentralisierte Personendatenbank entsteht. Jede Identität soll dezentral verwaltet werden, sodass kein einzelner Akteur den vollständigen Überblick über die Nutzung hat.

Digitale Teilhabe und Inklusion

Die E-ID kann für viele Menschen den Zugang zu staatlichen Dienstleistungen deutlich erleichtern.
Gerade für Personen, die auf dem Land leben, mobil eingeschränkt sind oder in abgelegenen Gebieten wohnen, entfällt der oft lange Weg zur Gemeindeverwaltung. Anträge, Bestätigungen oder amtliche Bescheinigungen könnten künftig online erledigt werden, unabhängig von Ort und Öffnungszeiten.

Auch für Unternehmen oder Selbständige bringt das Vorteile: Sie können ihre Geschäftsprozesse digitalisieren, Formulare automatisiert verarbeiten und damit Zeit und Ressourcen sparen.

Darüber hinaus kann die E-ID Hürden abbauen, etwa für ältere Menschen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität, die nicht regelmäßig Ämter aufsuchen können.

Voraussetzung ist natürlich, dass die Infrastruktur benutzerfreundlich gestaltet wird – mit klaren Oberflächen, verständlicher Sprache und guter Unterstützung bei der Einrichtung.

👉 Mehr dazu findest du auch in unserem Übersichtsartikel zu den Vorteilen und Nachteilen der E-ID.

Nachteile und Kritik: Datenschutz, Vertrauen und Abhängigkeit

So vielversprechend die E-ID klingt – sie ruft auch Skepsis hervor. Kritiker warnen davor, dass das Projekt zwar technisch fortschrittlich, aber gesellschaftlich noch nicht ausreichend abgesichert sei. Die Diskussion dreht sich vor allem um Datenschutz, Vertrauen in staatliche Systeme und die Frage, ob die E-ID wirklich freiwillig bleibt.

Datenschutz und Sicherheitsrisiken

Datenschutz ist das zentrale Reizthema in der E-ID-Debatte. Zwar sieht das neue Gesetz klare Grenzen vor – etwa Datensparsamkeit, Transparenz und verschlüsselte Übertragung –, doch viele fragen sich, wie sicher diese Regeln in der Praxis tatsächlich eingehalten werden.

Die Angst vor Datenlecks oder Hackerangriffen ist nicht unbegründet: Immer wieder geraten staatliche IT-Systeme ins Visier von Cyberkriminellen. Ein einziger erfolgreicher Angriff könnte das Vertrauen in die E-ID dauerhaft erschüttern.

Dazu kommt die Frage, wer Zugriff auf welche Daten hat. Zwar verspricht der Bund, dass keine zentrale Datenbank entsteht, doch technisch wird das System komplex sein und Komplexität ist immer auch ein Sicherheitsrisiko.

Datenschützer fordern deshalb unabhängige Kontrollen, klare Haftungsregeln und Transparenzberichte, damit Missbrauch frühzeitig erkannt und verhindert werden kann.

Freiwillig – aber wirklich freiwillig?

Offiziell soll die E-ID freiwillig bleiben. Niemand ist verpflichtet, sie zu beantragen oder zu nutzen.
Kritiker befürchten jedoch, dass sich diese Freiwilligkeit im Alltag zunehmend relativieren könnte.
Wenn Ämter, Banken oder Versicherungen bestimmte Dienstleistungen künftig nur noch über die E-ID anbieten, wird der Druck steigen, sich digital auszuweisen.

So könnte sich eine „sanfte Verpflichtung“ entwickeln: Wer die E-ID nicht nutzt, hat es schwerer oder zahlt drauf.

👉 Ein Beispiel: Wenn eine Online-Steuererklärung nur noch über die E-ID möglich ist oder digitale Verfahren bevorzugt behandelt werden, geraten Menschen ohne E-ID automatisch ins Hintertreffen.
Deshalb fordern viele Organisationen, dass analoge Alternativen langfristig erhalten bleiben – auch als Schutz vor digitaler Ausgrenzung.

Vertrauen in staatliche Systeme

Die E-ID steht und fällt mit dem Vertrauen der Bevölkerung. Nach dem deutlichen Nein zur ersten Vorlage 2021 muss der Staat zeigen, dass er die Kritik von damals verstanden hat.

Der wichtigste Unterschied: Damals sollten Unternehmen die E-ID herausgeben, heute liegt sie vollständig in staatlicher Hand.

Trotzdem bleibt ein gewisses Misstrauen. Manche Bürger sehen die Gefahr, dass sich der Staat mit der E-ID schleichend mehr Einblick in das digitale Leben seiner Einwohner verschafft.

Auch wenn der Bund betont, dass die Nutzung transparent und datenschutzkonform bleibt, schwingt die Sorge mit, dass einmal gesammelte Daten irgendwann für andere Zwecke verwendet werden könnten, etwa zur Überwachung oder für kommerzielle Interessen.

Technische Komplexität und Kosten

Die Entwicklung und Einführung der E-ID ist technisch anspruchsvoll und teuer. Der Aufbau einer sicheren Infrastruktur, die den hohen Datenschutzanforderungen genügt, kostet Geld und das dauerhaft. Neben den staatlichen Investitionen müssen auch Behörden, Gemeinden und Unternehmen ihre Systeme anpassen, um die E-ID zu integrieren.

Kritiker befürchten, dass die tatsächlichen Kosten höher ausfallen könnten als geplant – oder dass die Umsetzung Jahre dauert, bis sie flächendeckend funktioniert. Gerade kleine Gemeinden oder Betriebe könnten mit den technischen Anforderungen überfordert sein.

Zudem stellt sich die Frage nach der Kompatibilität mit bestehenden Systemen: Wenn jede Verwaltung, jede Bank und jede Plattform die E-ID unterschiedlich einbindet, drohen Brüche im Ablauf.
Eine einheitliche, einfach nutzbare Lösung ist deshalb Voraussetzung für den Erfolg des Projekts.

Gefahr der digitalen Spaltung

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die soziale Dimension. Nicht alle Menschen sind gleich digital affin: Ältere Personen, Menschen ohne Internetzugang oder mit geringem technischen Wissen könnten ausgeschlossen werden.

Damit droht eine Zweiklassengesellschaft: auf der einen Seite jene, die problemlos online alles erledigen, und auf der anderen Seite jene, die weiterhin analog unterwegs sind und dadurch mehr Aufwand haben.

Diese Sorge ist nicht neu, wird aber durch Projekte wie die E-ID besonders sichtbar. Die Schweiz wird deshalb dafür sorgen müssen, dass es einfache Unterstützung, Schulungen und barrierefreie Alternativen gibt – damit Digitalisierung kein Privileg, sondern ein allgemeiner Fortschritt bleibt.

Anwendungen im Alltag: Wo die E-ID praktisch wird

Die Einsatzmöglichkeiten der neuen E-ID sind vielfältig und oft direkt im Alltag spürbar:

  • Online-Behördengänge: Pass beantragen, Steuerdaten abrufen oder Umzug melden – alles digital und sicher.
  • Gesundheitswesen: Zugriff auf elektronische Patientendossiers oder Laborbefunde.
  • Banken & Versicherungen: Konto eröffnen, Kredite beantragen oder Policen unterschreiben.
  • E-Commerce: Altersnachweise für Online-Käufe (z. B. Alkohol, Games).
  • Bildung & Arbeit: Zeugnisse, Diplome oder Arbeitsverträge sicher signieren.
  • Reisen: Langfristig denkbar ist eine Verknüpfung mit digitalen Grenz- oder Boardingverfahren.

Kurz: Die E-ID soll der Schlüssel zu einer „digitalen Brieftasche“ werden, in der auch andere Nachweise (z. B. Führerausweis, Studierendenausweis, Impfzertifikat) gespeichert werden können.

👉 Wer sich einen Überblick über konkrete Einsatzszenarien wünscht, findet im Beitrag Anwendungen der elektronischen Identität in der Schweiz zahlreiche Beispiele, wie die E-ID unseren Alltag verändern könnte.

Was kommt jetzt?

PhaseZeitraumZiele & Inhalte
Gesetz & Abstimmung2024–Sept 2025Volksabstimmung über das neue E-ID-Gesetz – mit 50,4 % Ja angenommen.
Technische Umsetzung2026Aufbau der staatlichen Infrastruktur, Sicherheitsstandards, erste Partneranbindungen.
Pilotphase2026 – 2027Tests in ausgewählten Kantonen und Anwendungen (Behörden, Banken etc.), Optimierung von Nutzerfreundlichkeit & Sicherheit.
Landesweiter Rolloutab 2027Freiwillige Einführung für Bevölkerung und Unternehmen, begleitende Informationskampagne.
Erweiterung / Digitale Nachweiseab 2028Integration weiterer Dokumente wie Führerausweis, Diplome oder Zertifikate – Aufbau einer digitalen Brieftasche.

Mit dem knappen Ja an der Urne ist der rechtliche Rahmen gesetzt, doch die eigentliche Arbeit beginnt jetzt. In den kommenden Jahren soll aus dem Gesetz ein funktionierendes digitales Identitätssystem entstehen. Der Bund ist dabei federführend: Er entwickelt die technische Infrastruktur, legt Sicherheitsstandards fest und koordiniert die Zusammenarbeit mit Kantonen, Gemeinden und Partnern.

👉 2026 startet die technische Umsetzung. Dabei geht es um den Aufbau der sogenannten Vertrauensinfrastruktur – also die digitale Basis, auf der sich Nutzerinnen und Nutzer künftig sicher ausweisen können. Dazu gehören Server, Sicherheitszertifikate, Schnittstellen und verschlüsselte Übertragungswege. Parallel werden erste Partnerdienste vorbereitet, etwa Verwaltungsplattformen oder Banken, die die E-ID später integrieren wollen.

👉 Ab 2026 bis 2027 ist eine Pilotphase vorgesehen. In dieser Zeit wird das System schrittweise getestet. Zunächst in ausgewählten Kantonen und mit begrenzten Funktionen. Bürgerinnen und Bürger sollen sich registrieren, Behördengänge online erledigen und ihre Identität in sicheren Testszenarien nachweisen können. Diese Phase soll technische Schwachstellen aufdecken, die Benutzerfreundlichkeit verbessern und das Vertrauen der Bevölkerung stärken.

👉 Der landesweite Rollout ist frühestens ab 2027 geplant. Dann soll die E-ID für alle verfügbar sein. Der Bund plant begleitende Informationskampagnen, um die Bevölkerung beim Einstieg zu unterstützen und Fragen zum Datenschutz transparent zu beantworten.

👉 Langfristig – voraussichtlich ab 2028 – soll die E-ID über die reine Identifikation hinausgehen. Geplant ist eine Erweiterung zur „digitalen Brieftasche“, in der auch andere amtliche Nachweise wie der Führerausweis, Ausbildungszertifikate oder medizinische Dokumente sicher gespeichert werden können.

Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider sprach am Abstimmungssonntag von einem „vorsichtigen, aber wichtigen Schritt in die digitale Zukunft der Schweiz“. Ziel sei es, die E-ID „sicher, vertrauenswürdig und für alle zugänglich“ zu gestalten – ein Anspruch, an dem sich das Projekt in den kommenden Jahren messen lassen muss.

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Jana Geldner