Nur zwei Dinge in der Welt sind sicher: Der Tod und die Steuer

Benjamin Franklin

Die jährliche Steuererklärung kann für viele eine Herausforderung darstellen. Die Frage, wann genau man seine Steuererklärung ausfüllen muss, sorgt oft für Unsicherheit. In der Schweiz gibt es klare Vorgaben, die jede steuerpflichtige Person kennen sollte. In diesem Beitrag zeigen wir dir, welche Fristen in der Schweiz gelten, wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist und welche Schritte notwendig sind, um den Prozess möglichst reibungslos zu gestalten.

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Und los geht's

Steuererklärung ausfüllen – Wann ist es in der Schweiz Pflicht?

In der Schweiz ist die Steuererklärung für die meisten Einwohner und Bürger eine jährliche Pflicht. Ob du eine Steuererklärung einreichen musst, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dabei spielen dein Einkommen, dein Wohnsitz und andere persönliche Umstände eine entscheidende Rolle.

Grundsätzlich gilt: Alle natürlichen Personen, die in der Schweiz wohnen und Einkommen erzielen, sind verpflichtet, jährlich eine Steuererklärung abzugeben. Das umfasst Arbeitnehmer, Selbstständige, Rentner und teilweise auch Studierende oder Auszubildende, die ein Einkommen haben - wenn du hier dazu gehört solltest du deine Unterlagen für die Steuerklärung also bereit halten. Der Wohnsitz in der Schweiz oder ein Aufenthalt von mehr als 30 Tagen (mit Erwerbstätigkeit) begründet in den meisten Fällen ebenfalls eine Steuerpflicht.1

Unterschiede je nach Wohnsitzkanton

Da das schweizerische Steuersystem föderal organisiert ist, können die Regelungen von Kanton zu Kanton leicht variieren. In einigen Kantonen gibt es grosszügigere Freibeträge oder spezielle Regelungen für bestimmte Personengruppen, wie beispielsweise Studierende oder junge Berufseinsteiger.

👉 Wusstest du? In einigen Kantonen, wie Zürich oder Genf, gibt es die Möglichkeit, für Personen mit geringem Einkommen vereinfachte Steuererklärungen einzureichen. Diese ermöglichen es, den Prozess zu beschleunigen und unnötigen Papierkram zu vermeiden.

Steuererklärung für junge Erwachsene und Studierende

Eine junge Frau sitzt vor ihrem Laptop und trinkt Kaffee

Der Übergang vom Jugendalter in das Erwachsenenleben bringt viele neue Verantwortungen mit sich, und einer davon ist das Ausfüllen der ersten Steuererklärung. Viele junge Menschen sind unsicher, wann und ob sie überhaupt eine Steuererklärung abgeben müssen. In der Schweiz beginnt die Steuerpflicht in der Regel ab dem 18. Lebensjahr, sobald ein Einkommen erzielt wird. Egal, ob du gerade eine Ausbildung beginnst, dein Studium aufnimmst oder in den ersten Job startest – sobald du ein regelmässiges Einkommen erzielst, bist du verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen.

  • Auszubildende und Lernende: Auch wenn du noch in der Ausbildung bist, gilt in der Schweiz: Wer ein Einkommen bezieht, muss es versteuern. In der Regel beginnt die Steuerpflicht ab einem jährlichen Einkommen von rund 18.000 CHF, variiert aber je nach Kanton.2 Für viele Auszubildende ist dies ein erster Schritt in die Welt der Finanzen, und es kann hilfreich sein, sich frühzeitig mit den Grundlagen des Steuerwesens vertraut zu machen.
  • Nebenjob während der Ausbildung: Viele junge Erwachsene verdienen sich während ihrer Ausbildung oder ihres Studiums durch einen Nebenjob etwas dazu. Auch hier gilt: Sobald dein Einkommen über den steuerfreien Grundbetrag hinausgeht, bist du verpflichtet, dieses Einkommen in deiner Steuererklärung anzugeben. Wenn du weniger verdienst, bist du möglicherweise von der Steuererklärungspflicht befreit, solltest aber trotzdem deine Situation prüfen, um sicherzugehen.

Studierende – Steuerpflicht und Freibeträge

Studierende, die neben dem Studium arbeiten, befinden sich oft in einer speziellen steuerlichen Situation. Viele Studierende haben unregelmässige Einkommensquellen, beispielsweise durch Teilzeitjobs, Stipendien oder finanzielle Unterstützung durch die Eltern. Ob und wann du eine Steuererklärung einreichen musst, hängt stark von deinem Einkommen und der jeweiligen kantonalen Regelung ab.

  • Einkommen während des Studiums: Wer neben dem Studium arbeitet und dabei mehr als den steuerfreien Grundbetrag verdient, muss in der Schweiz eine Steuererklärung abgeben. Die Höhe dieses Betrags variiert von Kanton zu Kanton, liegt aber in der Regel zwischen 15.000 und 20.000 CHF pro Jahr. Einkommen unterhalb dieser Grenze bleibt steuerfrei, und in solchen Fällen entfällt auch die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Wenn du jedoch regelmässig mehr verdienst, wird es notwendig, dein Einkommen zu deklarieren.3
  • Stipendien und finanzielle Unterstützung: In vielen Fällen sind Stipendien und Unterstützungszahlungen von Eltern nicht steuerpflichtig, sofern sie in einem bestimmten Rahmen bleiben. Es ist jedoch wichtig, sich über die genauen kantonalen Regelungen zu informieren, da es je nach Kanton Unterschiede gibt, wie solche Einkünfte behandelt werden. In einigen Kantonen müssen höhere Beträge angegeben werden, während andere Kantone solche Zuwendungen als steuerfrei behandeln.

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Welche Abzüge können junge Erwachsene und Studierende machen?

Ein grosser Vorteil für junge Erwachsene und Studierende in der Schweiz ist, dass sie in vielen Fällen steuerliche Abzüge geltend machen können, um ihre Steuerlast zu reduzieren. Diese Abzüge sind insbesondere dann von Bedeutung, wenn du während deiner Ausbildung oder deines Studiums nebenbei arbeitest.

  • Berufsausbildungskosten: In einigen Kantonen können Studierende und Auszubildende Kosten, die im Rahmen ihrer Ausbildung entstehen, steuerlich absetzen. Dazu gehören Lehrmittel, Fahrtkosten, und in einigen Fällen sogar Mietkosten, wenn du aus Ausbildungsgründen eine eigene Wohnung beziehen musst.
  • Freiwillige Altersvorsorge (Säule 3a): Selbst wenn du jung bist, kann es sinnvoll sein, bereits früh in die private Altersvorsorge einzuzahlen. Einzahlungen in die Säule 3a können von der Steuer abgezogen werden und bieten zusätzlich langfristige Vorteile für die Zukunft. Gerade für junge Erwerbstätige ist das eine tolle Möglichkeit, Steuern zu sparen.
  • Krankheitskosten: Auch wenn Krankheitskosten für junge Menschen seltener eine grosse Rolle spielen, können Arztkosten, Zahnarztrechnungen oder Prämien für Zusatzversicherungen unter bestimmten Bedingungen abgesetzt werden.
  • Fahrtkosten: Wenn du während deiner Ausbildung oder deines Studiums pendelst, kannst du die Kosten für den öffentlichen Verkehr oder das Auto ebenfalls in der Steuererklärung angeben, sofern sie einen bestimmten Betrag überschreiten. Je nach Kanton gibt es hierfür spezifische Regelungen.

Steuerpflicht und Quellensteuer für ausländische Studierende

Besondere Aufmerksamkeit sollten ausländische Studierende in der Schweiz auf ihre Steuerpflicht richten. Wenn du in der Schweiz studierst, aber keine Niederlassungsbewilligung C hast, wirst du in der Regel über die sogenannte Quellensteuer besteuert. Diese Steuer wird direkt von deinem Einkommen abgezogen und an die Steuerbehörde weitergeleitet. In einigen Fällen kann es dennoch sinnvoll sein, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben, um mögliche Abzüge zu nutzen, beispielsweise für Studienkosten oder Versicherungsprämien.

👉 Mehr dazu findest du auch in unserem Artikel zur Steuerklärung in der Schweiz für Ausländer.

Unterstützung beim Ausfüllen der Steuererklärung

Es gibt zahlreiche Online-Tools und Steuerberater, die sich auf die Bedürfnisse junger Steuerpflichtiger spezialisiert haben. Oftmals bieten auch die kantonalen Steuerämter Unterstützung an, entweder durch Online-Hilfestellungen oder persönliche Beratungstermine.

📌 Tipp: Besonders hilfreich sind auch online Steuerrechner. Mit ihnen kannst du im Voraus berechnen, ob du eine Steuererklärung abgeben musst und welche Steuerlast dich erwartet. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) bietet so einen Rechner beispielsweise auf ihrer Website an. Auch das Kanton Zürich bietet einen eigenen Steuerrechner. Darüber hinaus gibt es auch Apps, wie TaxitEasy oder WISO, die dir Schritt für Schritt beim Ausfüllen der Steuererklärung helfen.

Steuererklärung für Berufstätige und Familien

Eine dreiköpfige Familie schaut ins Abendrot

Sobald du in der Schweiz berufstätig bist, ist die jährliche Steuererklärung eine Pflicht. Jede Person mit einem Einkommen muss eine Steuererklärung abgeben, unabhängig davon, ob sie alleinstehend oder Teil einer Familie ist. Das Ziel der Steuererklärung ist es, das steuerbare Einkommen zu ermitteln und sicherzustellen, dass du deine Steuern korrekt abführst. Die genauen Vorschriften zur Steuerpflicht können je nach Kanton variieren, aber grundsätzlich gilt:

Steuerpflicht für Berufstätige

Wer in der Schweiz arbeitet und ein regelmässiges Einkommen bezieht, muss eine Steuererklärung abgeben. Dies gilt sowohl für Vollzeitangestellte als auch für Teilzeitbeschäftigte. Die Einkommensteuer basiert auf dem jährlichen Bruttoeinkommen, abzüglich der Abzüge, die im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Es gibt einige Ausnahmen für Personen, die ausschliesslich durch die Quellensteuer besteuert werden – beispielsweise ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung (Bewilligung C).

Selbst wenn dein Einkommen unter einem gewissen Freibetrag liegt, besteht in der Regel die Pflicht, eine Steuererklärung auszufüllen, da du möglicherweise Anspruch auf Rückerstattungen hast oder Abzüge geltend machen kannst. Nicht abgegebene Steuererklärungen können zu Strafen und Säumniszuschlägen führen.

Steuerpflicht für Familien und Eltern

Für Familien und insbesondere Eltern ist die Steuererklärung ebenfalls Pflicht, wenn sie ein Einkommen erzielen. Der Familienstand hat hierbei einen grossen Einfluss auf die Berechnung der Steuerlast, und es gibt zahlreiche Möglichkeiten, durch Abzüge die Steuerlast zu senken.

  1. Verheiratete Paare: In der Schweiz werden Ehepaare gemeinsam besteuert, d. h. das Einkommen beider Partner wird zusammengefasst und in einer gemeinsamen Steuererklärung erfasst.4 Dadurch kann die Steuerprogression steigen, allerdings gibt es spezielle Ehegattenabzüge, die die Steuerlast wieder senken können. Verheiratete müssen also in jedem Fall eine gemeinsame Steuererklärung abgeben.
  2. Eltern und Familien mit Kindern: Für Eltern ist die Abgabe einer Steuererklärung ebenfalls Pflicht, und sie können dabei von verschiedenen Kinderabzügen profitieren. Diese Abzüge werden pro Kind gewährt und reduzieren das zu versteuernde Einkommen. Familien müssen die Steuererklärung auch dann abgeben, wenn sie auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, da Einkommen wie Familienzulagen oder Kinderbetreuungskosten ebenfalls deklariert werden müssen.5
  3. Alleinerziehende: Auch alleinerziehende Elternteile sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Allerdings profitieren sie ebenfalls von steuerlichen Erleichterungen, wie dem zusätzlichen Versorgungsabzugoder den Abzügen für Fremdbetreuungskosten, wenn sie berufstätig sind. Dies ist besonders relevant, um die Steuerlast in einer finanziell belastenden Situation zu reduzieren.
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Steuererklärungspflicht für Rentner und Pensionierte

Eine ältere Dame sitzt auf einem Sessel mit dem Smartphone in der Hand

Auch Rentner und Personen im Ruhestand sind steuerpflichtig. In der Schweiz sind die Einkünfte aus Renten wie der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) und der beruflichen Vorsorge zu versteuern.6 Zusätzlich müssen Pensionierte, die über zusätzliche Einkünfte verfügen – sei es aus Kapitalerträgen, Immobilienvermietung oder weiteren Einkommensquellen –, diese in der Steuererklärung angeben.

Die Steuerpflicht endet also nicht mit dem Eintritt in den Ruhestand. Es gibt jedoch einige Besonderheiten bei der Berechnung der Steuern für Rentner, darunter spezielle Abzüge für Krankheitskosten oder andere pflegebedingte Ausgaben. Das kann in vielen Fällen zu einer spürbaren Entlastung führen.

Wer muss keine Steuererklärung abgeben?

Für Personen, die ausschliesslich über ein geringes Einkommen verfügen oder nur kurzfristig in der Schweiz leben, kann die Steuerpflicht entfallen. In den meisten Kantonen müssen Studierende oder Personen, die geringfügige Nebenjobs ausüben und dabei unter einem bestimmten Einkommenslimit bleiben, keine Steuererklärung abgeben. Diese Grenze variiert jedoch von Kanton zu Kanton und ist oft auf das individuelle steuerbare Einkommen zugeschnitten.

Ausserdem sind Personen, die nur eine Quellensteuer bezahlen – das betrifft häufig ausländische Arbeitnehmer ohne dauerhafte Aufenthaltsbewilligung (B oder L) –, in vielen Fällen von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung befreit. Ihre Steuern werden direkt vom Lohn abgezogen und ans Steueramt abgeführt. Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn das Einkommen eines Quellensteuerpflichtigen einen gewissen Schwellenwert übersteigt (oft 120.000 CHF pro Jahr), muss auch er eine reguläre Steuererklärung abgeben.

👉 Wenn deine finanzielle Situation komplizierter ist, kann sich auch ein Steuerberater lohnen. Mehr Informationen hierzu findest du auch in unserem Artikel dazu, wie die Steuerklärung in der Schweiz funktioniert.

Sonderfälle: Steuerpflicht bei Grenzgängern und Ausländern

Für Grenzgänger oder Personen, die in der Schweiz arbeiten, aber in einem Nachbarland wohnen, gelten spezielle Regelungen. Grenzgänger aus Deutschland, Frankreich oder Italien, die in der Schweiz arbeiten, zahlen ihre Steuern in der Regel über die Quellensteuer. Doch je nach Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und dem Wohnsitzland des Grenzgängers kann es erforderlich sein, in beiden Ländern Steuererklärungen abzugeben. In solchen Fällen sollte unbedingt auf die jeweiligen Steuerabkommen und Regelungen geachtet werden, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Für ausländische Staatsbürger, die in der Schweiz wohnen, hängt die Steuerpflicht in erster Linie von ihrem Aufenthaltsstatus ab. Inhaber einer Niederlassungsbewilligung (C) sind in der Regel verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, genau wie Schweizer Bürger. Personen mit einer B- oder L-Bewilligung werden hingegen oft über die Quellensteuer erfasst, müssen aber unter bestimmten Bedingungen dennoch eine Steuererklärung ausfüllen, beispielsweise bei einem hohen Einkommen oder bei speziellen Abzügen wie für Säule 3a oder Kinderbetreuungskosten.7

📺 Noch mehr über die Quellensteuerpflicht und die verschiedenen Tarife erfährst du auch in diesem Video:

Zusammengefasst: Wer muss die Steuererklärung abgeben?

Ob du eine Steuererklärung abgeben musst, hängt also von verschiedenen Faktoren ab, darunter:

  • Dein Einkommen: Sobald du ein Einkommen erzielst, das den jeweiligen Freibetrag überschreitet, bist du steuerpflichtig.
  • Dein Wohnsitz und Aufenthaltsstatus: Der Wohnsitz in der Schweiz oder die Art deiner Aufenthaltsbewilligung (C, B, L) spielt eine entscheidende Rolle.
  • Dein Beruf: Selbstständige und Arbeitnehmer sind grundsätzlich zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Für Grenzgänger und Personen unter Quellensteuer gibt es Sonderregelungen.
  • Sonderfälle: Rentner und Personen mit geringen oder keinen Einkommen können von der Steuererklärungspflicht befreit sein, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Zur Übersicht haben wir hier auch nochmal alles in einer Tabelle zusammengefasst:

PersonengruppeEinkommensgrenze / KriterienSteuererklärungspflicht
VollzeitberufstätigeEinkommen über dem steuerfreien Grundbetrag (ca. 16.000 – 18.000 CHF, je nach Kanton)Ja, wenn das Einkommen über dieser Grenze liegt
TeilzeitbeschäftigteEinkommen über dem steuerfreien Grundbetrag (ca. 16.000 – 18.000 CHF, je nach Kanton)Ja, wenn das Einkommen über dieser Grenze liegt
SelbstständigeKeine spezifische Einkommensgrenze (jedes Einkommen steuerpflichtig)Ja, immer eine Steuererklärung erforderlich
AuszubildendeEinkommen über dem steuerfreien Grundbetrag (ca. 16.000 – 18.000 CHF, je nach Kanton)Ja, wenn das Einkommen über dieser Grenze liegt
Studierende (mit Nebenjob)Einkommen über dem steuerfreien Grundbetrag (ca. 16.000 – 18.000 CHF, je nach Kanton)Ja, wenn das Einkommen über dieser Grenze liegt
Verheiratete PaareGemeinsames Einkommen über dem steuerfreien Grundbetrag (ca. 30.000 – 35.000 CHF, je nach Kanton)Ja, wenn das Einkommen über dieser Grenze liegt
AlleinerziehendeEinkommen über dem steuerfreien Grundbetrag (ca. 16.000 – 20.000 CHF, je nach Kanton, abhängig von Kinderabzügen)Ja, wenn das Einkommen über dieser Grenze liegt
Familien mit KindernEinkommen über dem steuerfreien Grundbetrag (ca. 16.000 – 20.000 CHF, je nach Kanton, abhängig von Kinderabzügen)Ja, wenn das Einkommen über dieser Grenze liegt
Quellensteuerpflichtige (ohne C-Bewilligung)Versteuerung durch Quellensteuer, Ausnahme bei Einkommen über 120.000 CHF oder weiteren EinkünftenNein, ausser bei Einkommen über 120.000 CHF oder zusätzlichen Einkünften
Personen ohne EinkommenKein oder geringes Einkommen unter dem steuerfreien Grundbetrag (ca. 16.000 CHF, je nach Kanton)Nein, solange das Einkommen unter der Grenze liegt

Wenn du jetzt herausgefunden hast, dass du höchstwahrscheinlich eine Steuerklärung abgeben musst, aber noch nicht ganz weiss, wie das alles funktioniert, schaue doch bei unserem Artikel mit nützlichen Informationen zur Steuerklärung in der Schweiz vorbei!

Quellen

  1. Carefinance GmbH. https://carefinance.ch/steuerpflichtig-in-der-schweiz-lebensmittelpunkt-entscheidet-ueber-steuer/#:~:text=Unbeschränkt%20steuerpflichtig%20sind%20alle%20natürlichen,mindestens%2090%20Tage%20erwerbslos%20sind.
  2. Rebecca Nussberger. Jugendbuget.ch. https://www.jugendbudget.ch/de/steuererklaerung-was-familien-mit-kindern-wissen-sollten/
  3. Steuerhilfe. https://steuerhilfe.ch/ratgeber/muessen-studenten-eine-steuererklaerung-abgeben/#:~:text=Was%20gilt%20als%20Einkommen%20bei,Unterstützungscharakter%20gilt%20nicht%20als%20Einkommen.
  4. Eidgenössisches Finanzdepartment. https://www.efd.admin.ch/de/reform-ehepaar-familienbesteuerung#:~:text=Heute%20werden%20Ehepaare%20gemeinsam%20und,ist%20das%20individuelle%20Einkommen%20massgebend.
  5. Rebecca Nussberger. Jugendbuget.ch. https://www.jugendbudget.ch/de/steuererklaerung-was-familien-mit-kindern-wissen-sollten/
  6. Pro Infirmis. https://www.proinfirmis.ch/behindertwastun/steuern/besteuerung-von-renten-taggeldern-und-kapitalleistungen.html
  7. Sandro Di Giulio. IBDO. https://www.bdo.ch/de-ch/publikationen/steuerliche-unterscheidung

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Jana Geldner